Mitposten

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Version 1.0 · Stand Oktober 2026 · gemäss Art. 9 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

1. Parteien und Rollen

Verantwortliche: die im Vertragsformular angegebene Organisation (nachfolgend «Kundin»).

Auftragsbearbeiterin: Kuraroots, Inhaber Claudio Cariello, Werdstrasse 17, 8405 Winterthur, hello@kuraroots.ch (nachfolgend «Kuraroots»).

Dieser AVV ist Bestandteil des Nutzungsvertrags Mitposten und gilt für alle Personendaten, die Kuraroots bei der Erbringung der Leistungen im Auftrag der Kundin bearbeitet.

2. Gegenstand, Zweck und Dauer

Kuraroots betreibt für die Kundin die Anwendung Mitposten. Zweck der Bearbeitung ist die Vorbereitung, Prüfung und Freigabe von Beiträgen für die Kanäle der Kundin sowie die Einholung und Aufbewahrung von Einverständniserklärungen. Die Bearbeitung dauert so lange wie der Nutzungsvertrag.

3. Art der Daten und betroffene Personen

Betroffene PersonenDaten
Einreichende und Administratorinnen/Administratoren der KundinName, Rolle, PIN (nur verschlüsselt gespeichert), Zeitpunkte von Einreichungen und Freigaben
Abgebildete PersonenFotos und Videos, Name, digitale Unterschrift und Datum der Einverständniserklärung, ggf. Name und Unterschrift der gesetzlichen Vertretung
Weitere PersonenPersonendaten, die in Beitragstexten erwähnt werden

Aus dem Zusammenhang mit der Kundin (z. B. einer Institution für Menschen mit Beeinträchtigung) können sich Rückschlüsse auf die Gesundheit ergeben. Solche Daten gelten als besonders schützenswert. Die Parteien behandeln sämtliche Daten in Mitposten deshalb mit entsprechender Sorgfalt.

4. Weisungen

Kuraroots bearbeitet die Daten nur so, wie es die Kundin selbst tun dürfte, und nur nach den Weisungen der Kundin. Die Weisungen ergeben sich aus dem Nutzungsvertrag, diesem AVV und den Einstellungen in Mitposten. Weitere Weisungen erteilt die Kundin per E-Mail. Hält Kuraroots eine Weisung für rechtswidrig, informiert sie die Kundin umgehend.

5. Pflichten von Kuraroots

6. Datensicherheit

Kuraroots trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, insbesondere:

Kuraroots darf die Massnahmen weiterentwickeln, sofern das Schutzniveau nicht sinkt.

7. Unterauftragsbearbeiter

Die Kundin genehmigt den folgenden Unterauftragsbearbeiter:

UnternehmenLeistungStandort der Daten
Infomaniak Network AG, GenfHosting, DatensicherungSchweiz

Kuraroots informiert die Kundin mindestens 30 Tage im Voraus über geplante Änderungen. Die Kundin kann aus wichtigem Grund widersprechen und, falls keine Einigung zustande kommt, den Vertrag auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen. Eine Bekanntgabe von Daten ins Ausland findet nicht statt.

8. Verletzungen der Datensicherheit

Kuraroots meldet der Kundin eine Verletzung der Datensicherheit so rasch als möglich, in der Regel innert 48 Stunden nach Kenntnis. Die Meldung enthält, soweit bekannt, Art und Umfang der Verletzung, die betroffenen Daten und die getroffenen Massnahmen. Die allfällige Meldung an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und die Information betroffener Personen obliegen der Kundin; Kuraroots unterstützt sie dabei.

9. Aufbewahrung und Löschung

10. Kontrollrechte

Die Kundin kann sich über die Einhaltung dieses AVV informieren. Kuraroots beantwortet entsprechende Fragen schriftlich und stellt die nötigen Informationen zur Verfügung. Überprüfungen vor Ort sind nach vorgängiger Absprache und auf Kosten der Kundin möglich.

11. Haftung und Schlussbestimmungen

Für die Haftung gilt der Nutzungsvertrag. Bei Widersprüchen zwischen Nutzungsvertrag und AVV geht in Fragen des Datenschutzes dieser AVV vor. Es gilt Schweizer Recht; Gerichtsstand ist Winterthur.